TESTPFLICHT ab einer Inzidenz von 35

Liebe Mitglieder,

überschreitet der Landkreis ERH an drei aufeinander folgenden Tagen die vom RKI veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz von 35, so tritt die 3G-Regelung (Geimpft/Getestet/Genesen) ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.

3G-Regel: Zutritt nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Vollständig geimpft (Impfung muss 14 Tage vergangen sein)
  • Genesen (*)
  • Antigenschnelltest (maximal 24 Stunden alt)
  • PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
  • Selbsttest (Muss selbst mitgebracht werden und unter Aufsicht vom Studiopersonal durchgeführt werden)

Gerne kannst du deinen Impf- oder Genesenennachweis schon jetzt an unserer Servicetheke registrieren lassen, damit die Wartezeiten im Falle einer Inzidenz-Überschreitung minimiert werden können.

*Zum Nachweis einer ausreichenden Immunisierung Genesener, welche einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden kann, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Wenn die Infektion länger als 6 Monate zurückliegt: Vorlage des positiven PCR-Tests mit Datum
    (= Zeitpunkt der Infektion) und Vorlage der Dokumentation einer Impfung nach 6 Monaten: Impfausweis ("Impfpass") oder Impfbescheinigung
  • Wenn die Infektion innerhalb der letzten 6 Monate erfolgte: Vorlage eines positiven PCR-Tests mit Datum und Vorlage eines negativen Tests nach Entisolierung. Oder: Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und negativer Test nach Entisolierung.

Unterschreitet der Landkreis ERH an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz von 35, so tritt die 3G-Regelung ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.

Vielen Dank für deine Unterstützung!


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